Am vergangenen Dienstag, den 20.05.2025 wurde der überarbeitete 2. Entwurf des „Teilplans Windenergie für den Landkreis Göttingen“ im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie öffentlich vorgestellt (TOP Ö 15). Die hier gezeigte Präsentation mit Darstellung der veränderten Flächenkulisse finden Sie unter dem folgenden Link:

https://sessionnet.landkreisgoettingen.de/bi/si0057.asp?__ksinr=7582

 

Bezogen auf Duderstadt hat sich gegenüber dem 1. Entwurf eine klare Verbesserung ergeben. So wurde das für Duderstadt relevante Vorranggebiet Nr. 12 (Duderstadt – Gieboldehausen) um 24 ha reduziert (Teilfläche südliche vom Loh entfallen, s. beigefügter Auszug S. 12). Wichtig hierbei: die 24 ha sind dabei vollständig im Bereich der Duderstädter Vorranggebietsflächen entfallen. D.h. von den ursprünglich für Duderstadt angesetzten ca. 150 ha (Gesamtfläche mit Gieboldehausen: 198,8 ha) verbleiben noch rd. 126 ha (174,8 ha verbleiben für das gesamte Vorranggebiet, s. beigefügter Auszug S. 16).

 

Die von der Stadt Duderstadt zum 1. Entwurf des Teilplans Windenergie gemeinsam von Politik und Verwaltung erarbeitete Stellungnahme (u.a. im Rahmen der Ortsbürgermeisterkonferenz am 11.06.2024, des Abstimmungstermins am 27.06.2024 und weiterer Gespräche) hat demnach positiv gewirkt und den Landkreis überzeugt. Belange wie Arten- und Denkmalschutz, aber auch die Interessen der angrenzenden und somit unmittelbar betroffenen Ortschaften sind mit vorliegendem 2. Entwurf deutlich besser berücksichtigt.

 

Der formale 2. Entwurf des Teilplans Wind (dann auch mit sämtlichen Planunterlagen) wird nach Aussage des Landkreises im September vorgelegt, anschließend soll die öffentliche Beteiligung bzgl. der neu definierten Flächen erfolgen (nach Kreistagsbeschluss).

 

“ im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie öffentlich vorgestellt (TOP Ö 15). Die hier gezeigte Präsentation mit Darstellung der veränderten Flächenkulisse finden Sie unter dem folgenden Link:

https://sessionnet.landkreisgoettingen.de/bi/si0057.asp?__ksinr=7582

 

Bezogen auf Duderstadt hat sich gegenüber dem 1. Entwurf eine klare Verbesserung ergeben. So wurde das für Duderstadt relevante Vorranggebiet Nr. 12 (Duderstadt – Gieboldehausen) um 24 ha reduziert (Teilfläche südliche vom Loh entfallen, s. beigefügter Auszug S. 12). Wichtig hierbei: die 24 ha sind dabei vollständig im Bereich der Duderstädter Vorranggebietsflächen entfallen. D.h. von den ursprünglich für Duderstadt angesetzten ca. 150 ha (Gesamtfläche mit Gieboldehausen: 198,8 ha) verbleiben noch rd. 126 ha (174,8 ha verbleiben für das gesamte Vorranggebiet, s. beigefügter Auszug S. 16).

 

Die von der Stadt Duderstadt zum 1. Entwurf des Teilplans Windenergie gemeinsam von Politik und Verwaltung erarbeitete Stellungnahme (u.a. im Rahmen der Ortsbürgermeisterkonferenz am 11.06.2024, des Abstimmungstermins am 27.06.2024 und weiterer Gespräche) hat demnach positiv gewirkt und den Landkreis überzeugt. Belange wie Arten- und Denkmalschutz, aber auch die Interessen der angrenzenden und somit unmittelbar betroffenen Ortschaften sind mit vorliegendem 2. Entwurf deutlich besser berücksichtigt.

 

Der formale 2. Entwurf des Teilplans Wind (dann auch mit sämtlichen Planunterlagen) wird nach Aussage des Landkreises im September vorgelegt, anschließend soll die öffentliche Beteiligung bzgl. der neu definierten Flächen erfolgen (nach Kreistagsbeschluss).